Entsprechenserklärung zum Deutschen Corporate Governance Kodex
Vorstand und Aufsichtsrat der ELMOS Semiconductor AG erklären gemäß § 161 Aktiengesetz:
"I. Zukunftsbezogener Teil
Die ELMOS Semiconductor AG entspricht den Empfehlungen der "Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex" (kurz: DCGK) in der aktuellen Fassung vom 26. Mai 2010 mit den nachfolgend genannten Ausnahmen und wird ihnen auch zukünftig mit den hier genannten Ausnahmen entsprechen:
- Die derzeit gültige D&O-Versicherung für den Aufsichtsrat sieht keinen Selbstbehalt für die Organmitglieder vor (DCGK Nr. 3.8). Motivation und Verantwortung können durch einen Selbstbehalt nicht gesteigert werden.
- Die Vorstandsverträge sehen keine Abfindungsbegrenzungen für den Fall der vorzeitigen Beendigung der Vorstandstätigkeit ohne wichtigen Grund vor (DCGK Nr. 4.2.3). Dem Aufsichtsrat erscheint die Begrenzung der Vergütung auf eine Abfindung, die hinter der vereinbarten Vertragslaufzeit zurückbleibt, im Interesse einer Bindung der Vorstandsmitglieder an das Unternehmen nicht sachgerecht.
- Die Vergütung der Aufsichtsratsmitglieder wird aufgegliedert nach ihren Bestandteilen, jedoch nicht individualisiert im Corporate Governance Bericht veröffentlicht (DCGK Nr. 5.4.6 Satz 6). Die von der ELMOS Semiconductor AG an die Mitglieder des Aufsichtsrats gezahlten Vergütungen für persönlich erbrachte Leistungen, insbesondere für Beratungs- und Vermittlungsleistungen, werden ebenfalls nicht individualisiert angegeben (DCGK Nr. 5.4.6 Satz 7). Um einen Gleichlauf zwischen der Offenlegung der Vorstands- und Aufsichtsratsvergütung zu gewährleisten, wird auch bei der Vergütung des Aufsichtsrats auf eine weitergehende individualisierte Offenlegung der Vergütung verzichtet.
- Auf die Erörterung jedes einzelnen Halbjahres- und Quartalsberichts durch den Aufsichtsrat vor der Veröffentlichung der Berichte wird im Sinne einer zügigen Berichterstattung verzichtet (DCGK Nr. 7.1.2).
II. Vergangenheitsbezogener Teil
Dem vom Bundesministerium der Justiz im amtlichen Teil des elektronischen Bundesanzeigers am 2. Juli 2010 bekannt gemachten DCGK in der aktuellen Fassung vom 26. Mai 2010 wurde seit Abgabe der Entsprechenserklärung im Dezember 2010 mit den oben unter I. genannten Ausnahmen entsprochen.“
Dortmund, im September 2011
Prof. Dr. Günter Zimmer Dr. Anton Mindl
Aufsichtsratsvorsitzender Vorstandsvorsitzender
Ältere Versionen der Erklärung finden Sie im Archiv


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